Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 258 AO, § 231 Abs 1 S 1 AO, § 119 Abs 2 AO
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch einen mündlich gewährten Vollstreckungsaufschub - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung der Zahlungsverjährung gemäß § 231 Abs. 1 S. 1 AO durch einen nur mündlich gewährten Vollstreckungsaufschub
- Betriebs-Berater
Verjährungsunterbrechung durch mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlungsverjährung wird auch durch mündlichen Vollstreckungsaufschub unterbrochen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zahlungsverjährung wird auch durch mündlichen Vollstreckungsaufschub unterbrochen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden, mit der Folge, dass Steueransprüche nicht verjähren.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährung von Steueransprüchen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verjährungsunterbrechung bei Ratenzahlung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Auch mündliche Vereinbarungen über Ratenzahlungen können verjährungsunterbrechende Handlungen sein
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Mündliche Vereinbarung als verjährungsunterbrechende Handlung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden, mit der Folge, dass Steueransprüche nicht verjähren
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verjährungsunterbrechung durch mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Unterbrechung der Verjährung durch mündlich vereinbarten Vollstreckungsaufschub?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Zahlungsverjährung
- Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1005
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 08.01.1998 - VII B 137/97
Klärung der Meinungsverschiedenheiten über das Erlöschen einer …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10
In jedem Falle ausreichend ist deshalb z.B. die Gewährung von Ratenzahlungen für eine längere Zeitspanne, sofern die Finanzbehörde dem Vollstreckungsschuldner zusagt, von der zwangsweisen Durchsetzung ihres Anspruchs für eine bestimmte Zeit absehen zu wollen (vgl. BFH…, Beschluss vom 10. November 2003, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315; BFH, Beschluss vom 08. Januar 1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686).Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des BFH vom 08. Januar 1998 (aaO).
- BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10
In jedem Falle ausreichend ist deshalb z.B. die Gewährung von Ratenzahlungen für eine längere Zeitspanne, sofern die Finanzbehörde dem Vollstreckungsschuldner zusagt, von der zwangsweisen Durchsetzung ihres Anspruchs für eine bestimmte Zeit absehen zu wollen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. November 2003, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315; BFH…, Beschluss vom 08. Januar 1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686).Für die Unterbrechung der Zahlungsverjährung ist unerheblich, ob eine Zusage gemäß § 258 AO rechtmäßig ist oder so nicht hätte ergehen dürfen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. November 2003, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315).
- BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04
Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10
Eine Maßnahme nach § 258 AO kann aber zweifellos auch mündlich erfolgen (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2005, VII R 63/04, BFH/NV 2006, 900). - BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10
Denn entscheidend ist für die Unterbrechung der Zahlungsverjährung, dass der Vollstreckungsschuldner erkennen kann , dass die Finanzbehörde den Steueranspruch weiterhin gegen ihn durchsetzen will (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 9/08, BStBl II 2011, 667). - BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
Ein Vollstreckungsaufschub bewirkt nur dann eine Unterbrechung der Verjährung, …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10
Soweit die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 23. April 1991 (VII R 37/90, BStBl II 1991, 742) meint, eine verjährungsunterbrechende Handlung i.S. von § 231 Abs. 1 AO liege gleichwohl nicht vor, weil die Zusage nicht schriftlich erteilt worden sei, folgt der Senat dem nicht.